"Wir werden auch diese Hürde meistern"

UVSV: Interview mit Hans-Dieter Roggendorf

Die Zeit der Ungewissheit und der Spekulationen ist vorbei. Nachdem die UV-Schutz-Verordnung bereits am 6. Juli beschlossen worden war, wurde sie am 25. Juli auch im Bundesanzeiger veröffentlicht.

TAN BIZ sprach mit dem Vorsitzenden des Bundesfachverbandes Besonnung e.V., Hans-Dieter Roggendorf, über die UV-Schutz-Verordnung. Welche Fristen Studiobetreiber bis wann er - füllen müssen, wie zufrieden er mit der Verordnung ist und was diese für die Zukunft der Branche bedeutet – lesen Sie selbst.

TAN BIZ: Welche Bedeutung hat die Verordnung für die Studiobetreiber? Welche Punkte müssen nun in welchem Zeitraum in die Tat umgesetzt werden?
Hans-Dieter Roggendorf: Zu den Fristen der Verordnung gab es in den vergangenen Tagen tatsächlich zahlreiche Rückfragen der Gerätebetreiber. Grundsätzlich gilt, dass die Verordnung sechs Monate nach Verkündung im Bundesanzeiger geltendes Recht wird. Alle Paragraphen, die keine Übergangsfristen beinhalten, müssen also spätestens in ca. sechs Monaten erfüllt werden. Der Einfachheit halber rechne ich die Fristen alle ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Bundesanzeiger (dies war am 25. Juli der Fall, Anm. der Redaktion). Die Informations- und Dokumentationspflichten müssen spätestens bis zum 1. Januar 2012 erfüllt werden. Dazu gehören die geforderten Aushänge in den Kabinen und Geschäftsräumen sowie das Führen eines Geräte- und Betriebsbuches. Außerdem müssen die durch - geführten Beratungen, zu denen das Erstellen eines Dosierungsfahrplans und die Hauttypenberatung gehören, dokumentiert werden. Für die Geräte-Umrüstung auf 0,3 W/m2 heißt es in der Verordnung: „einsetzen: Datum des ersten Tages des siebten auf das Inkrafttreten dieser Verordnung nach § 11 Absatz 1 folgenden Kalendermonats) ...“ Dieses Datum ist also der 1. August. Die Forderung nach qualifiziertem Fachpersonal muss der Studiobetreiber 16 Monate nach Verkündung, also bis zum 1. November 2011, erfüllen.
TAN BIZ: Wie zufrieden sind Sie mit der Verordnung? Wie stark wurden die Anliegen und Wünsche der Solarienbranche berücksichtigt?
Hans-Dieter Roggendorf: Durch viele Eingaben, Gespräche und Anhörungen konnten verschiedene Punkte, die für den täglichen Betrieb sehr wichtig sind, abgeändert oder wenigstens entschärft werden. So wird zum Beispiel kein Kunde gezwungen, einem empfohlenen Dosierungsfahrplan zu folgen. Unsere wichtigsten Kritikpunkte wurden aber nicht berücksichtigt, zum Beispiel unsere Forderung, auch Beratung durch moderne Informationsmedien zu gestatten. Es ist unverständlich, dass in Verkehrsflugzeugen, bei denen es im Falle eines Falles um Leben und Tod geht, die Sicherheitshinweise heute per Film erfolgen und dies an einem Bräunungsplatz nicht möglich sein soll. Moderne Technik könnte ein absolut sicheres Sonnen garantieren. Auch unser Wunsch, die Ausnahmeregelung von zwei auf vier Geräte zu erweitern, wurde nicht erfüllt. Wären diese beiden Forderungen erfüllt worden, wäre ein qualitativ hochwertiger und sicherer Selbstbedienungsbetrieb weiter möglich gewesen. Dies alles vor dem Hintergrund, dass die in Zukunft erlaubten Geräte lediglich ein Sonnenbrandrisiko haben, das dem der Natursonne entspricht, und ausschließlich von volljährigen Kunden genutzt werden. Auch der Normenkontrollrat und der Wirtschaftsausschuss haben die UVSV in ihrer heutigen Form abgelehnt, konnten sich aber mit ihrer Meinung nicht durchsetzen. Zufrieden sind wir also nicht, aber wir wollen gemeinsam die UVSV nun aktiv und positiv umsetzen. Dazu gehört auch die Einsicht, dass der komplett unregulierte Betrieb von Solarien der Branche geschadet hat. Grundsätzlich kann kein vernünftiger Mensch etwas dagegen haben, dass Gerätestärken genau definiert und begrenzt werden, dass Kunden objektiv über das Für und Wider einer Besonnung aufgeklärt werden und das man an den Bräunungsplätzen kompetente Beratung erfährt. Für die Betreiber gibt es nun endlich Investitionssicherheit.
TAN BIZ: Wer ist beim Lampenwechsel dafür verantwortlich, dass die Röhren der 0,3-Norm entsprechen? Gibt es in Sachen 0,3 einen Toleranzwert?
Hans-Dieter Roggendorf: Selbstverständlich ist der Betreiber für den ordnungsgemäßen Betrieb der Geräte verantwortlich. Toleranzwerte gibt es nicht. Leider wurde auch der in der ursprünglichen Fassung der UV-Schutz-Verordnung erwähnte Messtoleranzwert von 15% in der aktuellen Fassung nicht mehr aufgeführt. Wir hoffen, dass in Zweifelsfällen nicht ungenaue Messwerte den Ausschlag geben. Im Betriebsbuch heißt es dazu: „Unter Umständen sind eine spektrale Neuvermessung des UV-Bestrahlungsgerätes nach DIN 5050-1 (…) notwendig.“ Eine solche Messung ist aufwendig, aber genau und erfordert natürlich ein hochwertiges Messgerät. So weit sollte es aber gar nicht erst kommen. Der Betreiber sollte peinlich genau auf vollständige Dokumentation seiner Gerätestärke achten. Alle namhaften Hersteller bieten dazu entsprechende Gerätepässe bzw. Äquivalenzbestätigungen an, so dass die Kontrolle vor Ort ähnlich wie bei RTS in der Regel eine Dokumentenprüfung sein wird.
TAN BIZ: In Fitnessstudios, Hotels und Bädern stehen immer noch viele Solarien. Inwiefern trifft die Verordnung auch auf diese Einrichtungen zu?
Hans-Dieter Roggendorf: Alle drei genannten Anbieter sind von der UVSV betroffen. Die Fitnessstudios haben überhaupt keine Probleme, ein Beratungsangebot in ihren Betriebsablauf einzubauen. Auch in den Bädern ist dies möglich. Große Hotels mit eigenem Spa-Bereich und Mitarbeitern, die für diesen Bereich verantwortlich sind, werden in der Lage sein, die UVSV umzusetzen. Schwieriger ist die Situation in Hotels, die nicht über diese Voraussetzungen verfügen. Selbst wenn nur ein Solarium betrieben wird, muss vor einer Besonnungsserie dem Hotelgast eine Beratung durch qualifiziertes Fachpersonal angeboten werden.
TAN BIZ: Welche konkreten Aufgaben und Aktionen kommen durch die Verordnung auf den Verband zu, um den Betreibern Hilfestellung leisten zu können?
Hans-Dieter Roggendorf: Wir bereiten gerade ein ganzes Bündel an Maßnahmen vor. Der Bundesfachverband wird in Zukunft die für die Umsetzung der UVSV nötigen Hilfsmittel anbieten. Dazu ge - hören die vorgeschriebenen Aushänge, Hauttypenposter, Informationsbroschüren etc. Ziel ist es, bundesweit mit einheitlichen Beratungsmitteln aufzutreten. Zurzeit verhandeln wir mit verschie - denen Dienstleistern, die vom Druck bis zur Versendung alles aus einer Hand anbieten. Die Information zur Umsetzung der UVSV wollen wir möglichst nah bei unseren Mitgliedern und Branchenteilnehmern vor Ort leisten. Geplant ist eine „Roadshow“ mit folgenden Terminen: 30.8. Berlin, 15.9. Nürnberg, 16.9. Frankfurt, 21.9. Gelsenkirchen, 22.9. Hannover und 23.9. Hamburg (siehe auch Seite 22 und 44). Alle Betreiber sind bei dieser kostenlosen Informationsveranstaltung herzlich willkommen. Die „Roadshow“ werden wir auch nutzen, um die angesprochenen Hilfsmittel vorzustellen. Alle Mitglieder sind außerdem zu unserer Mitgliederversammlung am 30. August 2011 in Berlin eingeladen. Am 19. November dieses Jahres findet dann der diesjährige BfB-Kongress im Raum Frankfurt statt. Die ersten Referenten sind bereits gebucht, auch diesen Termin werden wir natürlich für den Informations- und Erfahrungsaustausch nutzen. Ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit ist aber die Akkreditierung der Akademie für Besonnung bei der Deutschen Akkreditierungs GmbH. Wir müssen schnellstens in der Lage sein, die entsprechenden Seminare und Fernlehrgänge anzubieten. Sowohl die Be - ratungstools als auch die Schulungen werden wir den BfB-Mitgliedern zu Vor- zugspreisen anbieten. In Zukunft soll und wird sich die Mitgliedschaft im BfB rechnen. Ich hoffe natürlich, dass unsere Anstrengungen honoriert werden und wir viele neue Mitglieder für uns gewinnen können.
TAN BIZ: Was bedeutet die Ver - ordnung für die Zukunft? Welche Chancen, aber auch Risiken sehen Sie für die Branche?
Hans-Dieter Roggendorf: Die UVSV wird zur Professionalisierung der Branche beitragen. Ein einheitlicher Gerätewert bedeutet Verbrauchersicherheit und ist ein Qualitätsversprechen: „15 Minuten Solarium ist wie 20 Minuten Mallorca- Sonne.“ Dabei bezieht sich diese Aussage auf das Sonnenbrandrisiko und nicht auf das Bräunungsergebnis. Neue Geräte sowie vernünftig umgerüstete ältere Geräte können den Kunden das bieten, was diese wollen: entspanntes Sonnen ohne Sonnenbrandrisiko. Eine repräsentative Umfrage aus dem Jahr 2008 zeigt übrigens, das ca. sechs Millionen Menschen bereit wären, ein Sola - rium zu nutzen, wenn es keine Sonnenbrandgefahr gäbe. Genau hier liegen die Potenziale für unsere Branche. Studio - betreiber, die bereits ihre Studios unter 0,3-Bedingungen betreiben, berichten von gestiegenen Durchschnittsumsätzen durch längere Bräunungszeiten. Wie sagte mir ein erfolgreicher Betreiber Ende letzten Jahres: „Ich freue mich auf die UVSV, denn das, was dort gefordert wird, setze ich schon lange um.“ In diesem Sinne werden wir gemeinsam auch diese Hürde meistern.
TAN BIZ: Vielen Dank für das Gespräch.